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Wie erhalte ich Leistungen?

Voraussetzung für unsere Zusammenarbeit ist eine Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes durch den zuständigen Kostenträger. Das nennt sich Gesamtplanverfahren.

 

Je nach Wohnsitz ist der zuständige Kostenträger bei uns in der Regel entweder der Landkreis Osnabrück oder die Stadt Osnabrück. Dort muss der Antrag auf Leistungen gestellt werden.

Wir dürfen bei der Antragstellung (im Land Niedersachsen) nicht behilflich sein.

Nähere Informationen und mögliche Ansprechpartner bieten die folgenden Links:

 

Land Niedersachsen

BENI (Bedarfsermittlung Niedersachsen) in leichter Sprache:

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/leichte_sprache/bedarfs_ermittlung_niedersachsen/bedarfsermittlung-niedersachsen-beni-in-leichter-sprache-182800.html

 

Land Niedersachsen („schwere Sprache“):

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderungen/eingliederungshilfe/wie_erhalte_ich_leistungen/wie-erhalte-ich-leistungen-200447.html

 

Stadt Osnabrück:

https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5638/show#

 

Landkreis Osnabrück:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/soziales/behinderung

 

 

Assistenz beim Wohnen kann auch über das persönliche Budget finanziert werden.

Natürlich kann man die Leistung auch selbst zahlen, dann ist kein Gesamtplanverfahren nötig.

 

Da wir bei der Assistenz beim Wohnen, je nach Auslastung, mit einer Warteliste arbeiten, ist es sinnvoll frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.