Abrechnungsmöglichkeiten

Die Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes können - abhängig von der individuellen Situation und dem vorhanden Leistungsanspruch - über verschiedene Kostenträger finanziert werden.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

  • 131,00 € monatlich

  • für Menschen ab Pflegegrad 1

  • kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden

 

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

  • 3.539,00 € kalenderjährlich

  • für Menschen mit Pflegegrad 2 - 5

  • wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (z.B. durch Urlaub oder Krankheit)

 

Pflegesachleistung im Rahmen der Umwandlung

Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können teilweise für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.

 

Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

  • für Menschen mit Behinderung zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe

  • Finanzierung beispielsweise von Freizeit- und Assistenzangeboten

 

Persönliches Budget

Menschen mit anerkannter Behinderung erhalten Geldleistungen und können Unterstützungsangebote selbstständig einkaufen

 

Privatleistungen

Selbstzahler können alle Angebote auch unabhängig von Sozialleistungsträgern nutzen.

 

Individuelle Beratung

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Situation infrage kommen und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie Klärung mit den zuständigen Kostenträgern.