Abrechnungsmöglichkeiten
Die Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes können - abhängig von der individuellen Situation und dem vorhanden Leistungsanspruch - über verschiedene Kostenträger finanziert werden.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
131,00 € monatlich
für Menschen ab Pflegegrad 1
kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
3.539,00 € kalenderjährlich
für Menschen mit Pflegegrad 2 - 5
wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (z.B. durch Urlaub oder Krankheit)
Pflegesachleistung im Rahmen der Umwandlung
Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können teilweise für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
für Menschen mit Behinderung zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe
Finanzierung beispielsweise von Freizeit- und Assistenzangeboten
Persönliches Budget
Menschen mit anerkannter Behinderung erhalten Geldleistungen und können Unterstützungsangebote selbstständig einkaufen
Privatleistungen
Selbstzahler können alle Angebote auch unabhängig von Sozialleistungsträgern nutzen.
Individuelle Beratung
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Situation infrage kommen und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie Klärung mit den zuständigen Kostenträgern.