Unsere Angebote
Betriebliche Inklusion
ISA unterstützt Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen beim Finden einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sieh es als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), im Zuge einer Erkrankung oder bei individuellen Eingliederungsbedarfen.
ISA hat verschiedene Angebote. Wir beraten gerne und gucken gemeinsam, ob etwas Passendes dabei ist.
Betrieblicher Berufsbildungsbereich nach § 57 SGB IX
Dieses Angebot ist für junge Menschen mit einer Werkstattempfehlung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.
Sie können verschiedene Berufe in Betrieben kennenlernen und ausprobieren. So finden sie heraus, was gut zu ihnen passt.
Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel 27 Monate und umfasst etwa 35 Stunden pro Woche.
Seit 2022 sind wir ein anerkannter "Anderer Leistungsanbieter" (§ 60 SGB IX).
Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX)
Dieses Angebot unterstützt Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen bei der Arbeit im Betrieb.
Die Teilnehmenden arbeiten direkt in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und werden durch Job Coaching begleitet.
Die Unterstützung erfolgt in drei Schritten:
Einstieg: Wir klären den Unterstützungsbedarf und suchen passende Arbeitsplätze.
Qualifizierung: Einarbeitung und Lernen direkt im Betrieb.
Stabilisierung: Die Arbeit wird dauerhaft gefestigt.
Ziel ist es, eine passende Arbeit zu finden und langfristig zu behalten.
Integrationspraktikum (Arbeitsbereich als anderer Leistungsanbieter, § 58 SGB IX / § 60 SGB IX)
Dieses Angebot ist für Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.
Voraussetzung ist die Berechtigung für den Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX).
Das Angebot wird als "Anderer Leistungsanbieter" (§ 60 SGB IX) durchgeführt.
Das Praktikum hilft dabei, sich beruflich zu orientieren und eine Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erhalten.
Berufsbegleitung im Betrieb (z. B. im Rahmen des Budgets für Arbeit, § 61 SGB IX)
Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die bereits eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben und Unterstützung benötigen.
Wir helfen dabei, den Arbeitsplatz zu sichern - zum Beispiel bei Veränderungen im Betrieb oder bei neuen Aufgaben.
Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung unterstützt Menschen mit Behinderungen, eine Berufsausbildung in einem Betrieb zu starten.
Dabei erhalten sowohl die Auszubildenden, als auch die Betriebe, zum Beisiel durch Begleitung und finanzielle Förderung.
Ziel ist ist ein erfolgreicher Abschluss und ein guter Einstieg ins Arbeitsleben.